hast denn die bios einstellungen gelöscht? dann hol dir ne cpu und wenns nicht geht bring die direkt wieder zurück, da du darauf nur 7 tage umtauschrecht hast... dann wirds wohl am board liegen, musst nen anderes board testen *g* wieder mal.....
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Gast
Verfasst am: 28.08.2002, 19:10
ich habe sieben tage umtausch recht, wenn sie nicht merh geht?
ich denke das geht nur wenn man sie in einer original Box kauft, oder?
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Gast
Verfasst am: 29.08.2002, 03:28
Es gibt mindest-Regelungen fuer Umtausch und Rueckgabe. Wie die genau aussehen, weiss ich nicht. Das steht wohl aber auch in den AGB (allgemeinen Geschaeftsbedingungen). Obwohl die da manchmal Sachen reinschreiben, die nicht stimmen, damit man nicht hingeht obwohl man das Recht hat. Was Bestellungen im Internet angeht, hat man IMMER zwei Wochen Rueckgabe- oder Widerrufsrecht! Wenn du's bestellst, bist du also auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Aber solche Regelungen (kann gut sein, dass das eine Woche ist) gibt es natuerlich auch fuer den Kauf im Laden.
Zum Internetrecht ein Text von h**p://www.vz-nrw.de/SES81688888/doc549A.html - Verbraucherschutzzentrale Nordrheinwestfalen:
"Wie funktioniert der Internet-Einkauf?
Rückgaberecht Der Käufer kann nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge fast jeden Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen oder die Ware zurückgeben. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt, nachdem dem Verbraucher die Belehrung über sein Widerrufsrecht auf einem dauerhaften Datenträger (siehe oben) zugegangen ist bzw. wenn er die Ware zu Hause erhalten hat. Hat der Verkäufer dem Käufer die Belehrung über sein Widerrufsrecht nicht zukommen lassen, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
Für den Kauf bestimmter Waren ist ein Widerruf aber ausgeschlossen. Dazu gehören individuell angefertigte und verderbliche Produkte, Güter, die nicht zurückgesandt werden können (z.B. bestelltes Heizöl), entsiegelte Software sowie entsiegelte Audio- und Videoaufzeichnungen. In der Regel können auch Verträge über Waren, die auf Internetauktionen ersteigert wurden, nicht widerrufen werden.
Will man hinsichtlich eventuell anfallender Rückgabekosten sicher gehen, muss man auf die Termini achten: Gemäss dem sogenannten "Widerrufsrecht" trägt ab einem Bestellwert von 40 Euro der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung. Unterhalb dieser Grenze muss der Kunde die Rücksendekosten tragen, sofern der Händler ihn im Vorfeld darüber informiert hat - zum Beispiel durch einen Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gewährt der Händler jedoch ein "Rückgaberecht", so bedeutet dies, dass der Verkäufer grundsätzlich die Rücksendekosten übernimmt. Ab 40 Euro aufwärts heißt es also bei Rücksendung so oder so: "Gebühr bezahlt Empfänger". Diese Grenze gilt für den gesamten Bestellwert und nicht nur für den Wert der einzelnen zurückgeschickten Ware!"
Gast
Verfasst am: 29.08.2002, 10:16
ich denke mal, dass bei defekten an der ware bzw. dem produkt auf jeden fall immer mindestens die gesetzliche gewährleistung gilt. und die liegt bei 6 monaten. seit neuestem auf viele produkte auch bei 2 jahren.
wenn ich mir einen rechner zulege habe ich also mindestens 2 jahre garantie, egal was mir der händler oder verkäufer erzählt: "es gilt hier die gesetzliche mindestgewährleistung und die muss der verkäufer einhalten. sollte er was anderes in seinen geschäftsbedingungen reingeschrieben haben, dann kann man die getrost als klopapier verwenden. und ich denke mal, dass auf einen prozessor auch 6 monate (mindestens) garantie sind, genauso wie auf ein motherboard.
ausnahmen sind natürlich wenn man den schaden eindeutig selber verschuldet hat, z. b. durch übertakten verbrutzelt oder das mainboard festgenagelt oder so.
zu beachten ist hierbei, dass sich in dieser beziehung auch etwas geändert hat: die beweisführung liegt jetzt beim verkäufer und nicht mehr beim kunden, wie das früher der fall war.
also muss jetzt der verkäufer einen einwandfreien nachweis führen, dass der kunde den schaden mutwillig herbeigerufen hat. wenn der kunde auf seinem standpunkt besteht, muss der verkäufer dies belegen, notfalls mit einem gutachten.
falls man eine rechtschutzversicherung hat, kann man ihm ja dann schonend beibringen, dass wenn er seinen pflichten nicht nachkommt, er mit post vom anwalt zu rechnen hat. und ich denke mal spätestens dann wird er wohl einlenken, denn wenn er verliert kann es ja sein, dass es ihn auch seinen job (wenn es sein chef mitkriegt) und einen oder mehrere kunden kostet
cu
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Macht keinen Unsinn hier, Ihr schadet Euch nur selbst!
Gast
Verfasst am: 29.08.2002, 12:10
bei halbleitern, sprich cpus und speicher liegt das umtauschrecht ohne grund (bei funktionsfähiger ware) bei 7 tagen, da bin ich mir ziemlich sicher. bei defekt ist es, wenn nicht selbst verschuldet ein garantiefall und den nimmt bei amd eh nur amd selbst entgegen, sprich die cpu muss eingeschickt werden. bei mir hats 3 monate gedauert, bis ich eine neue hatte...
naja und wenns selbst verschuldet war... pech!
Gast
Verfasst am: 29.08.2002, 19:39
ich war gerade bei Litec (das ist der Store, bei dem ich meinen CPU gekauft habe) aber leider haben sie ab 6.30uhr keinen Service mehr!
ein verkäufer hat es sich aber kurz mal angeschaut und meinte, dass der CPU nicht unbedingt kaput sein müsste!
Also ich fahre morgen nochmal!
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Gast
Verfasst am: 30.08.2002, 21:19
also eine gute nachricht, mein PC läuft wieder und es war weder CPU noch MAINBOARD beschädigt, es war lediglich der BIOS der noch zu hoch getaktet war!
Ich werde diesen Thread jetzt schließen, weil wenn ich ihn offen lasse sowieso kein Produktives rauskommt! Weiter gehts im Giftmüll