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Das Microsoft Kartellverfahren
Verfasst am: 02.11.2002, 22:10


Das Wettbewerbsverfahren gegen das US-Softwareunternehmen Microsoft läuft bereits seit vier Jahren:

18. Mai 1998: Das Justizministerium und 20 US-Staaten reichen Klage gegen Microsoft wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ein. Der Hauptvorwurf: Microsoft missbrauche seine monopolartige Stellung mit dem Betriebssystem Windows, um Netscape vom Browser-Markt zu drängen.

19. Oktober 1998: Der Prozess gegen Microsoft wird eröffnet.

5. November 1999: In einer Tatsachenfeststellung folgt Richter Thomas Penfield Jackson in allen Punkten der Klage.

3. April 2000: Richter Jackson spricht Microsoft des wettbewerbswidrigen Verhaltens schuldig.

28. April 2000: Die US-Regierung fordert im Plädoyer ihrer Anwälte die Zerschlagung von Microsoft in je ein Unternehmen für Betriebssysteme und für Anwendungsprogramme.

7. Juni 2000: Jackson verhängt das Urteil: Microsoft soll in zwei getrennte Unternehmen zerschlagen werden. Microsoft geht in Berufung.

26. Februar 2001: Beginn der mündlichen Verhandlung im Microsoft-Berufungsverfahren.

28. Juni 2001: Das Berufungsgericht hebt das Zerschlagungsurteil auf, hält den Vorwurf, Microsoft habe sein Monopol illegal ausgenutzt, aber aufrecht. Ein untergeordnetes Gericht soll das Strafmaß für das wettbewerbswidrige Verhalten festsetzen. Penfield Jackson wird der Fall entzogen, weil er während des Prozesses Interviews mit Pressevertretern führte, in denen er den Konzern scharf kritisierte.

7. August 2001: Microsoft beantragt wegen Jacksons Verhalten beim Obersten Gericht der USA einen völlig neuen Prozess.

6. September 2001: Die neue US-Regierung unter George W. Bush kündigt an, nicht mehr auf Zerschlagung des Konzerns zu dringen. Auch der Vorwurf, die Integration des Internet-Browsers Explorer in das Betriebssystem sei illegal gewesen, soll nicht weiter verfolgt werden.

28. September 2001: Die neue Richterin Colleen Kollar-Kotelly setzt den Parteien eine Frist von fünf Wochen, um eine gütliche Einigung zu finden.

9. Oktober 2001: Das Oberste Gericht der USA lehnt es ab, sich auf Antrag von Microsoft in das Kartellverfahren einzumischen.

31. Oktober 2001: Microsoft und das US-Justizministerium einigen sich gütlich. Das Abkommen sieht vor, dass Microsoft den Computerherstellern mehr Rechte bei der Einbindung der einzelnen Komponenten in das Betriebssystems einräumen sowie Teile des Quellcodes von Windows offen legen muss.

6. November 2001: Mehrere US-Bundesstaaten weigern sich, die außergerichtliche Vereinbarung zu unterzeichnen und bestehen auf schärferen Auflagen.

7. März 2002: Microsoft und das US-Justizministerium kündigen als Reaktion auf die Kritik von Microsoft-Konkurrenten einige Änderungen in ihrer Einigung an.

8. März 2002: Sun Microsystems reicht Kartellklage gegen Microsoft ein. Vorwurf: Microsoft nutze sein Monopol auf dem Markt für Betriebssysteme zum Nachteil von Suns Programiersprache Java aus.

21. April 2002: Microsoft-Gründer Bill Gates sagt erstmals vor dem US-Bundesgericht in Washington aus. Gates spricht sich entschieden gegen weitere Strafen aus mit der Begründung, dass diese Microsoft um Jahre zurückwerfen würden.

12. Juni 2002: Das Gericht lehnt Microsofts Antrag, die Klage der neun Bundesstaaten abzuweisen, als unbegründet ab.

5. August 2002: Microsoft kündigt an, Teile der Programmcodes von Windows offen zu legen. Der Konzern will jetzt auch PC-Herstellern die Möglichkeit bieten, Programm-Symbole von den Computeroberflächen zu entfernen.

18. September 2002: Eine Gruppe von Microsoft-Rivalen beschuldigt den Softwarekonzern erneut, sich nicht an die mit dem Justizministerium ausgehandelten Auflagen zu halten.

1. November 2002: Richterin Colleen Kollar-Kotelly stimmt den Kernpunkten der außergerichtlichen Einigung zu und akzeptiert sie "im öffentlichen Interesse". Der vierjährige Prozess ist vorerst beendet.




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Gast






Verfasst am: 02.11.2002, 22:13


hier noch was dazu (interessant):

Nach mehr als vierjährigem Prozess wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens können die Chefs des Software-Riesen Microsoft aufatmen. Eine Bundesrichterin hat am Freitag in Washington den Kernpunkten einer außergerichtlichen Einigung zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium zugestimmt und den größten Teil weitergehender Forderungen von neun US-Bundesstaaten abgelehnt. Richterin Colleen Kollar-Kotelly ordnete jedoch an, dass Microsoft seinen Konkurrenten früher als geplant technologische „Geheimnisse“ des Betriebssystems Windows bekannt machen muss.

Der Kompromiss zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium vom November 2001, der fünf Jahre lang gültig sein soll, liegt nach Auffassung der Richterin im öffentlichen Interesse. Die Vorschläge der Bundesstaaten hätten zu drastischen Änderungen der Microsoft-Produkte geführt und außerdem Geschäftsfelder beeinträchtigt, die nicht an illegalen Praktiken beteiligt gewesen seien, betonte sie.

„Die Entscheidung des Gerichts ist ein bedeutender Sieg für Verbraucher und Unternehmen“, erklärte US-Justizminister John Ashcroft in einer Stellungnahme. Microsoft äußerte sich erfreut über die weitgehende Zustimmung zu dem „harten, aber fairen Kompromiss“.

Das Unternehmen werde „alle Zeit, Energie und Mittel einsetzen, um seiner Verantwortung gerecht zu werden“. Der Präsident des Verbandes der Software- und Informationsindustrie, Ken Wasch, kritisierte den Spruch als unzureichend. Die Richterin habe den Wert des Kompromisses über- und die Wettbewerbsverstöße Microsofts unterschätzt.

Ob die neun Bundesstaaten Berufung einlegen werden, war zunächst nicht bekannt, doch galt es als wenig wahrscheinlich. Sie hatten die Ansicht vertreten, dass der weltgrößte Softwarekonzern unter den ausgehandelten Auflagen nicht zur Aufgabe seiner Monopolstellung gezwungen. Sie hatten daher eine weitere Offenlegung von Programmcodes des Windows-Betriebssystems verlangt. Zudem sollte Microsoft gezwungen werden, eine abgespeckte Version von Windows ohne die umstrittene Bündelung mit Microsoft-Programmen zu entwickeln. Das sollte Herstellern ermöglichen, Software von Microsoft durch Programme anderer Anbieter zu ersetzen.

In dem Kompromiss mit dem Justizministerium, dem sich neun von 18 klagenden Bundesstaaten anschlossen, hatte Microsoft eingewilligt, Computerherstellern bei der Installation konkurrierender Software mehr Freiheiten zu geben. Gleichzeitig will Microsoft sicherstellen, dass Software von anderen Anbietern reibungslos mit den Microsoft-Produkten zusammenarbeitet.

Zuvor war Microsoft nach einem 19-monatigen Gerichtsverfahren im Juni 2000 für schuldig befunden worden, seine marktbeherrschende Rolle bei Betriebssystemen missbraucht zu haben. Der Softwarekonzern habe versucht, seine Dominanz bei Betriebssystemen auf Internet- und Multimedia-Software auszudehnen. Eine geforderte Zerschlagung des Unternehmens hatte der Richter jedoch abgelehnt. Microsofts Betriebssystem Windows wird auf rund 90 Prozent aller Arbeitsplatzcomputer weltweit benutzt.




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Gast






Verfasst am: 03.11.2002, 19:11


Richterin stimmt außergerichtlichem Microsoft- Kompromiss zu

Washington - Eine US-Bundesrichterin hat den Kernpunkten der außergerichtlichen Einigung im Kartellrechtsprozess gegen Microsoft zugestimmt.

Gleichzeitig forderte sie den weltgrößten Softwarekonzern in Washington auf, etwas nachzubessern.

Dabei geht es darum, einige Technologien ihren Konkurrenten Monate früher als geplant bekannt zu machen.

Der Kompromiss zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium vom November 2001 liege im öffentlichen Interesse, urteilte die Richterin.




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Gast






Verfasst am: 10.11.2002, 11:11


Der Microsoft-Verwaltungsrat hat einen aus drei seiner Mitglieder bestehenden Kartellrechts-Überwachungsausschuss gebildet. Dies hat Microsoft am Freitag mitgeteilt. Der Ausschuss soll sicherstellen, dass Microsoft sich an die gerichtlichen Auflagen zum Abschluss des Kartellverfahrens zwischen neun amerikanischen Bundesstaaten und dem Software-Riesen hält. Anzeige


Richterin Colleen Kollar-Kotelly in Washington hatte vor wenigen Tagen die Bildung des Überwachungsausschusses angeordnet. Ihm dürfen keine derzeitigen oder früheren Microsoft-Mitarbeiter angehören.

Vorsitzender des Überwachungsgremiums wird Microsoft-Verwaltungsratsmitglied James I. Cash, ein Professor an der Harvard Business School. Es wurden auch Raymond Gilmartin, der Konzernchef des Pharma-Riesen Merck & Co, sowie die frühere US-Arbeitsministerin Ann McLaughlin Korologos in den Ausschuss berufen. Sie sitzen beide im Microsoft-Verwaltungsrat. Das Gremium muss jetzt einen festen Mitarbeiter anheuern, der die Überwachung durchführt. Er muss dem Ausschuss und Microsoft-Chef Steve Ballmer direkt Bericht erstatten.

Der Microsoft-Verwaltungsrat nehme die Verantwortung "sehr ernst" und wolle die gerichtlichen Auflagen voll einhalten, versicherte er. Es wurde auch auf die bedeutende Rolle verwiesen, die das US-Justizministerium und jeder der neun Justizminister der Bundesstaaten spiele, um die Einhaltung der gerichtlichen Anordnungen zu überwachen. Microsoft-Verwaltungsratsvorsitzender Bill Gates hob hervor, dass das Unternehmen von der Regierung und den Konkurrenten genau unter die Lupe genommen werde.

Die Richterin hatte in dem Kartellverfahren die von neun klagenden US-Bundesstaaten geforderten härteren Wettbewerbssanktionen gegen den weltgrößten Softwarekonzern weitgehend abgelehnt. Sie hatte stattdessen dem zwischen der Kartellabteilung des US- Justizministeriums und Microsoft ausgehandelten kartellrechtlichen Vergleich fast völlig zugestimmt und hatte nur geringe zusätzliche Auflagen angeordnet. Dies war von Rechtsexperten als eindeutiger Sieg des Software-Branchenführers gewertet worden.

Quelle: heise.de



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Gast






Verfasst am: 30.11.2002, 23:29



Nachdem Richterin Colleen Kolar-Kotelly vom Bezirksgericht in Washington D.C. den Vergleich abgesegnet und dem Software-Monopolisten gleichsam Absolution erteilt hatte, blieb neun Bundesstaaten noch die Möglichkeit einer Berufung. Nur der Generalstaatsanwalt des von Demokraten regierten Massachusetts hat sich zu diesem Schritt entschlossen. West Virginia hat zwar noch bis Montag Zeit, die Verantwortlichen haben aber bereits ihren Verzicht signalisiert. Die anderen sieben Staaten, darunter das bislang federführende Kalifornien, geben auf.

Generalstaatsanwalt Tom Reilly aus Massachusetts aber bleibt dran. Der Demokrat aus Neuengland verlangt vom U.S. Berufungsgericht schärfere Sanktionen gegen den Softwaremarktführer. Microsoft wurde mehrerer Missbräuche seines Betriebssystemmonopols und illegaler Geschäftspraktiken überführt. Der vor rund einem Jahr geschlossene Vergleich sei voller Schlupflöcher, erklärte Reilly in der Begründung seiner Berufung. "In dem Abkommen steht nichts, was die Geschäftspraktiken von Microsoft grundlegend ändern würde," sagte er. Massachusetts sei bereit, den Rechtsstreit alleine weiter zu führen.

Ursprünglich waren 21 Staaten als Mitkläger des Bundesjustizministers aufgetreten. Drei davon sprangen vor Prozesseröffnung ab. Die Hälfte der verbleibenden 18 Staaten schloss sich dem umstrittenen Vergleich an. Die restlichen neun Staaten führten den Prozess bis zum Urteil Anfang dieses Monats weiter.

Im Zuge der jetzt eingereichten Berufung wurde auch bekannt, dass Microsoft den klagenden Bundesstaaten Anwaltskosten in Höhe von 25 Millionen Dollar erstatten muss. Dazu kommen 3,6 Millionen für die gesamten entstandenen Kosten zur Überwachung von Microsofts Geschäftstätigkeit. Die Firma hatte zuvor bereits den neun Staaten, die sich sofort dem Vergleich angeschlossen hatten, eine um zehn Millionen Dollar höhere Rückzahlung versprochen. Die öffentliche Hand kommt bei dieser Regelung nach Ansicht von Fachleuten gut weg, denn der Betrag liege weit über den tatsächlich entstandenen Kosten. Trotzdem wird Microsoft diese Bürde kaum spüren: Der Betrag von insgesamt 28,6 Millionen Dollar ist zu unbedeutend, sagte Microsoft (Nettogewinn des laufenden Jahres: 7,8 Milliarden Dollar), um ihn in der Meldung an die Finanzaufsicht ausweisen zu müssen.




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