nur mal ne anmerkung nebenbei, da unten oem sachen angeboten werden. eigentlich darf man solche versionen nur zusammen mit hardware wie ner festplatte oder einem mainboard verkaufen....
sorry, war keine absicht *g* ich dachte, da der thread nicht geschlossen war , darf man da auch was zu sagen.
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Gast
Verfasst am: 10.08.2002, 21:05
kein problem, war ja mein fehler
cu
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Gast
Verfasst am: 29.08.2002, 21:16
übrigens stimmt das so nicht: OEM´s darf man bei uns in deutschland auch verkaufen oder mit einem anderen rechner nutzen.
alles andere ist wunschdenken von microsoft, aber bei uns sind die damit nicht durchgekommen
cu
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Gast
Verfasst am: 30.08.2002, 00:29
ja aber microsoft gibt seine oems doch nur unter der bedingung an händler ab, dass sie die an hardware koppeln... ist ja so weit legal, ich kann ja bedingungen beim anbieten stellen, wenn der käufer die halt nicht will, lässt ers halt.
aber wie siehts da beim wiederverkauf aus???
Gast
Verfasst am: 30.08.2002, 14:51
laut meinen erkundigungen, sind oem-lizenzen lizenzen die mit einer hardware (komplettsystem, usw.) ausgeliefert werden. microsoft möchte gerne, dass diese lizenzen verfallen wenn man neue hardware kauft. bei uns in deutschland sind die aber damit nicht durchgekommen, da das system bestandteil dessen war was ich gekauft habe, deshalb habe ich auch das recht mit meinem eigentum zu tun was ich möchte (in gewissem rahmen, also nichts gesetzeswidriges usw.). das bedeutet auch, dass ich mein eigentum nutzen kann wie ich möchte, also ein neues rechnersystem kaufen und mein altes betriebssystem weiterverwenden.
oder eben auch meine eigentumsrechte daran aufgeben, was bedeutet ich kann es verschenken oder verkaufen. wenn ich dies tue muss ich aber die konsequenz daraus ziehen und das betriebssystem von meinem rechner löschen. unter diesen voraussetzungen darf ich das. alles andere sind gerüchte die gestreut werden.
deshalb ist microsoft und auch viele händler schon dazu übergegangen anstatt die für den kunden vorteilhaften oem-lizenzen sogenannte recovery-cd´s auszuliefern. hier ist die rechtsprechung sehr unklar:
zum einen wird gesagt man soll sofort widerspruch einlegen und auf die lieferung eines richtigen betriebsystems bestehen, da dies bestandteil des rechnersystems ist.
zum anderen wird gesagt, man kann dagegen nichts tun.
wobei sich aber beide einig sind ist folgender punkt: der kunde ist berechtigt sich sein system auf jeden fall zu besorgen, entweder wie in fall 1 über den händler als kostenlose nachbesserung oder über entsprechende cracks mit denen man aus einer recovery-cd ein vollwertiges system machen kann.
cu
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Gast
Verfasst am: 30.08.2002, 15:47
hört sich nach einer gestzlichen grauzone an... naja, wo kein kläger, da kein richter
Gast
Verfasst am: 31.08.2002, 00:02
nein grauzone an und für sich nicht. aber bei uns in deutschland sind die gesetze anders als microsoft sich das wünscht
cu
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Gast
Verfasst am: 31.08.2002, 06:41
auf ner anderen perspektive
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ich achte aus prinziep nicht auf rechtschrebung oder grammatik im internet *g*